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​Du möchtest Deinen Motorrad-Führerschein machen und bist aus Aschau, Frasdorf oder der Umgebung?

Dann mache ihn doch bei uns!

Mit dem Führerschein der Klasse A darfst Du ein Motorrad im Straßenverkehr führen. Allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen, die sich nach Deinem Alter richten.

Motorradführerschein von AM bis A

Insgesamt gibt es 16 Führerscheinklassen, von denen vier den Krafträdern zuzuordnen sind. Alle Klassen sind unbefristet gültig. Die Führerscheinklasse AM (z. B. Roller) beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor (auch Mofa) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Mopeds und Mokicks (auch mit Beiwagen) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Kleinkrafträder mit drei Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h sowie
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern, sogenannte Quads, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Der Motorradführerschein A1 kann mit 16 Jahren erworben werden und untergliedert folgende Fahrzeuge:

Krafträder (auch mit Beiwagen), einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, bei der das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf, sowie
Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von maximal 11 kW.
Auf die Motorradklasse A2 kann nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitert werden, sofern ein Führerschein A1 erworben wurde. Das bedeutet, dass lediglich eine praktische Prüfung ausreicht, um die nächst höhere Klasse zu erreichen. Zum Führerschein der Klasse A2 gehören:

Krafträder (auch mit Beiwagen), welche eine Motorleistung von maximal 35 kW besitzen
Diese drei Führerscheinklassen sind im Motorradführerschein A eingeschlossen. Das bedeutet, dass jeder mit einem Motorrad und einem Führerschein der Klasse A auch alle Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 fahren darf.

Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Du einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzt. Diesen erhälst Du, wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren hast und einige Stunden in der Fahrschule absolviert hast.
Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Du erhätst nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Du der Führerscheinstelle vorlegst. Danach erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 196.

Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Du damit A1-Krafträder fahren darfst. Dazu müsstest Du die gesamte Ausbildung für den A1-Führerschein inklusive der Prüfungen durchlaufen.

(DIESE INFO STAMMT VON BUSSGELDKATALOG.ORG)

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